42 Jahre Landesgrünzone

Aus dem Jahresjournal der Raumplanung 2017:

Zur Sicherung von überörtlich zusammenhängenden Freiflächen vor Zersiedelung wurde 1977 die Landesgrünzone in den Talsohlen von Rheintal und Walgau verordnet.

Dieser Landesraumplan dient der Erhaltung des Landschaftsbildes, der Naherholungsgebiete, des Naturhaushaltes und vor allem der Flächensicherung für die Landwirtschaft und erlaubt den Gemeinden keine Bauflächenwidmungen.

Gleichzeitig werden mit dieser Flächenfreihaltung langfristige Planungsspielräume für kommende Generationen offen gehalten.

Die Landesgrünzone, die sich über 30 Gemeinden mit einem Ausmaß von 136 km2 erstreckt, hat in den vergangenen vier Jahrzehnten eine sehr positive Steuerungswirkung in der Siedlungsentwicklung von Rheintal und Walgau entfaltet.

Vor dem Hintergrund starker Bevölkerungszunahme und prosperierender wirtschaftlicher Entwicklung konnten in den Talsohlen zusammenhängende Freiflächen weitestgehend erhalten
werden.

Die quantitative Bilanz nach 40 Jahren zeigt eine Abnahme von lediglich -0,89km2 (= -0,65%) der ursprünglichen Gesamtfläche oder umgerechnet -2,2 Hektar pro Jahr. In qualitativer Hinsicht zeigt sich allerdings der zunehmende Nutzungsdruck durch unterschiedlichste Sondernutzungen.

So ergibt die Auswertung mit 1.1.2017 insgesamt 325 verschiedene Sondergebiets- und 62 Vorbehaltsflächenwidmungen in der Landesgrünzone, davon viele für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Sportanlagen und Freizeitinfrastruktur, Strom- und Wasserversorgung, Abwasserund Abfallverwertung), aber auch landwirtschaftsnahe Sondernutzungen und betriebsähnliche Nutzungsformen.

Die raumplanerische Bilanz der Landesgrünzone erfordert für die Zukunft quantitativ weiterhin einen behutsamen und restriktiven Umgang und qualitativ eine Verbesserung und Stärkung der inneren Freiflächenfunktionen.

Bild = Karte der Landesgrünzone. Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Überörtliche Raumplanung, Abteilung Raumplanung und Baurecht (VIIa)

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